Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemein
Die nachstehenden Bedingungen sind für jeden, mit Stephanie Palm Produktdesign | Grafik | Konzept geschlossenen Vertrag, ausschließlich maßgebend. Dies gilt insbesondere auch im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Vertragsgegenstand
Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den Angebots- und Auftragsformularen in Verbindung mit diesen Vertragsbedingungen und dem Inhalt des endgültigen Briefings.
3. Urheber- und Nutzungsrecht
Das Urheberrecht für veröffentlichte, von Stephanie Palm erstellte Objekte (Gestaltungen, Grafiken, Flyer, Internetseiten, usw.) verbleibt allein bei Stephanie Palm. Der Auftraggeber erhält mit der vollständigen Bezahlung, wenn nicht anders vereinbart, die Nutzungsrechte für die erstellten Objekte. Eine Abänderung, Vervielfältigung oder Verwendung solcher Objekte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen, ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Stephanie Palm nicht gestattet.
Die Herausgabe offener Dateien ist kein Vertragsbestandteil, es sei denn, sie ist als Vertragsbestandteil explizit und schriftlich vereinbart. Sollte die Herausgabe offener Daten gewünscht werden, so kann diese ggfs. in einem separaten Vertrag und gegen eine Gebühr in zu verhandelnder Höhe vereinbart werden. Mit der Herausgabe der offenen Daten erlöschen die Gewährleistungspflichten und die Sachmangelhaftung von Stephanie Palm für sämtliche übergebenen Dokumente. Von Stephanie Palm lizensierte Bildrechte, Schriften oder sonstige verwendete Komponenten, die die Rechte Dritter betreffen, werden bei der Herausgabe offener Daten nicht mitübertragen. Für die lizenzrechtlich einwandfreie Nutzung, muss der Empfänger der offenen Daten ggfs. benötigte Lizenzen selbst und auf eigene Rechnung erwerben.
4. Geheimhaltung
Stephanie Palm verpflichtet sich, die durch Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber bekanntwerdenden Tatsachen der Forschungs- und Entwicklungsarbeit sowie sonstige Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
5. Vergütung
Die Höhe des Vergütungsanspruches geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Steuern ohne Skonto oder sonstige Nachlässe. Nebenleistungen wie Reise-, Transport- oder Materialkosten werden zusätzlich nach Aufwand angeboten und berechnet.
Zahlungsziel:
Nach Abschluß des Projektes oder einzelner Projektphasen (je nach Vereinbarung) folgen unsere Rechnungsstellungen; sie werden innerhalb der nächsten zehn Werktage ab Rechnungsdatum fällig.
6. Vergütungsänderung
Ergibt sich während der Auftragsdurchführung das Erfordernis einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist Stephanie Palm berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 10% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Bezahlung sämtlicher Geschäftsbeziehungen mit Stephanie Palm bleiben alle Rechte an der Entwicklung und Nutzung der Designs im Eigentum von Stephanie Palm, insbesondere die Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Nutzungsrechte und Patente sowie das Eigentum an hergestellten Produkten oder Entwicklungen.
8 Übertragung des Designs auf andere Gegenstände
Das Design - oder Elemente daraus - dürfen nicht auf andere Gegenstände, als auf die vertraglich vereinbarten bzw. nur mit ausdrücklichem Einverständnis von Stephanie Palm übertragen werden.
9. Haftung für Neuheit
Wir haften nicht für die Neuheit des hergestellten Produktes oder von Grafikdesigns.
10. Zessionsausschluss
Der Auftraggeber darf die ihm aus diesem Vertrag zustehenden Ansprüche und Rechte nicht übertragen.
11. Belegexemplare
Nach Beendigung des Projektes erhält Stephanie Palm fünf Belegexemplare pro Produkteinheit.
12. Verwertungsrechte
Aus den im Projekt vorgestellten Designs kann der Auftraggeber nur eines wählen. Alle anderen im Designprojekt vorgestellten Designs und Varianten sowie deren Modelle und Zeichnungen, die vom Auftraggeber abgelehnt werden, verbleiben im Besitz von Stephanie Palm.
13. Werbung
Wir sind berechtigt, in Veröffentlichungen auf unsere Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen.
14. Allgemeines
Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung ist ausschließlich der Gerichtsstand München / Deutschland. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz aus dem Inland verlegt hat, oder sein Wohn- oder Firmensitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen nicht davon berührt.
Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.